Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert - Beschäftigungsdauer
LAG Niedersachsen, Beschluß vom 31.08.1987 - Aktenzeichen 14 Ta 157/87
DRsp Nr. 2001/5389
Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert - Beschäftigungsdauer
Auf die Festsetzung des Streitwerts in Bestandsstreitigkeiten hat die bisherige Dauer des Arbeitsverhältnisses keinen Einfluß. Der Regelwert von drei Monatsvergütungen ist nur dann zu unterschreiten, wenn der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses für einen kürzeren Zeitraum als drei Monate geltend gemacht wird.