LAG Niedersachsen - Beschluß vom 31.08.1987
14 Ta 157/87
Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7 ; ZPO §§ 3, 5 ;
Fundstellen:
JurBüro 1988, 232

Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert - Beschäftigungsdauer

LAG Niedersachsen, Beschluß vom 31.08.1987 - Aktenzeichen 14 Ta 157/87

DRsp Nr. 2001/5389

Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert - Beschäftigungsdauer

Auf die Festsetzung des Streitwerts in Bestandsstreitigkeiten hat die bisherige Dauer des Arbeitsverhältnisses keinen Einfluß. Der Regelwert von drei Monatsvergütungen ist nur dann zu unterschreiten, wenn der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses für einen kürzeren Zeitraum als drei Monate geltend gemacht wird.

Normenkette:

ArbGG § 12 Abs. 7 ; ZPO §§ 3, 5 ;
Fundstellen
JurBüro 1988, 232