LAG Düsseldorf - Beschluß vom 30.10.1980
8 Sa 251/80
Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7 ; ZPO § 5 ;
Fundstellen:
EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 1

Streitwert: Kündigung - Weiterbeschäftigung

LAG Düsseldorf, Beschluß vom 30.10.1980 - Aktenzeichen 8 Sa 251/80

DRsp Nr. 2001/5310

Streitwert: Kündigung - Weiterbeschäftigung

1. Für den Beschäftigungsanspruch ist auch dann ein Streitwert anzusetzen, wenn er mit einem Feststellungsanspruch im Kündigungsschutzverfahren verbunden geltend gemacht wird. 2. Der Streitwert des Beschäftigungsanspruches ist mit zwei Monatsbezügen zu bemessen. 3. Werden im Kündigungsschutzprozess der Feststellungsantrag und der Beschäftigungsanspruch im Wege der Klagehäufung verbunden geltend gemacht, so hat nach § 5 ZPO eine Zusammenrechnung des Wertes der einzelnen Ansprüche zu erfolgen.

Normenkette:

ArbGG § 12 Abs. 7 ; ZPO § 5 ;
Fundstellen
EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 1