LAG Düsseldorf - Beschluß vom 23.10.1980
25 Sa 434/80
Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7 ; BGB § 620 ; KSchG § 1 ; ZPO § 3 ;
Fundstellen:
AuR 1981, 156

Streitwert: Kündigung - Weiterbeschäftigung

LAG Düsseldorf, Beschluß vom 23.10.1980 - Aktenzeichen 25 Sa 434/80

DRsp Nr. 2001/5311

Streitwert: Kündigung - Weiterbeschäftigung

1. Macht der Arbeitnehmer in einem Kündigungsschutzprozess auch einen Weiterbeschäftigungsanspruch durch entsprechenden Klageantrag geltend, ist bei der Festsetzung des Streitwertes neben dem Kündigungsschutzantrag der Wert des Beschäftigungsanspruchs besonders zu berücksichtigen. Eine Identität des Streitwertgegenstandes hinsichtlich beider Klageanträge besteht nicht. 2. Es handelt sich vielmehr um mehrere prozessuale Ansprüche, über die im Rechtsstreit auch unterschiedlich entschieden werden kann (hier: Kündigung drei Bruttomonatsgehälter - Weiterbeschäftigung - zwei Bruttomonatsgehälter).

Normenkette:

ArbGG § 12 Abs. 7 ; BGB § 620 ; KSchG § 1 ; ZPO § 3 ;
Fundstellen
AuR 1981, 156