Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 11.12.2015, Aktenzeichen
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 400 € festgesetzt.
i.
Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Beklagten, dem Kläger Namen, Adressen und Beteiligungshöhen aller Treugeber, die sich an der B (im Folgenden: B) beteiligt haben, bekannt zu geben.
Der Kläger beteiligte sich als Treugeber über die Beklagte als Treuhandkommanditistin an der B. Wegen der der Beteiligung zugrunde liegenden Verträge wird auf die Anlagen K2 und K3 Bezug genommen.
Hinsichtlich der weiteren Darstellung des Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand im angefochtenen Urteil des Landgerichts München I vom 11.12.2015 Bezug genommen.
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