LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 15.06.1990
8 Ta 60/90
Normen:
BRAGO § 8 Abs. 2 Satz 2 ;
Fundstellen:
JurBüro 1991, 62

Streitwert: Zustimmung zur Änderungskündigung und zur Umgruppierung eines Betriebsratsmitglieds

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.06.1990 - Aktenzeichen 8 Ta 60/90

DRsp Nr. 2002/7864

Streitwert: Zustimmung zur Änderungskündigung und zur Umgruppierung eines Betriebsratsmitglieds

Der Streitwert des Verfahrens auf Zustimmung zur Änderungskündigung und zur Umgruppierung eines Betriebsratsmitglieds ist im Regelfalle mit dem Anknüpfungswert des § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGebO zu 6000,-- DM anzunehmen.

Normenkette:

BRAGO § 8 Abs. 2 Satz 2 ;
Fundstellen
JurBüro 1991, 62