SG Berlin, vom 26.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 79 KA 111/02
Streitwertbemessung bei gerichtlicher Zwangsvollstreckung im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.12.2006 - Aktenzeichen L 7 B 124/03 KA
DRsp Nr. 2007/20068
Streitwertbemessung bei gerichtlicher Zwangsvollstreckung im sozialgerichtlichen Verfahren
Die sich aus einem Antrag des Vollstreckungsgläubigers für ihn ergebende Bedeutung der Sache im Sinne des § 13 Abs. 1 und 2GKG bemisst sich zunächst an der Höhe des von ihm beantragten Zwangsgeldes nach § 201SGG. In Anlehnung an den Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist im selbständigen gerichtlichen Vollstreckungsverfahren dieser Betrag auf die Hälfte herabzusetzen, wenn das Verfahren nicht die Festsetzung, sondern lediglich die Androhung des Zwangsgeldes betraf. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]