BAG - Beschluss vom 25.01.2024
10 AZN 677/23
Normen:
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1; ZPO § 547 Nr. 1;
Fundstellen:
EzA-SD 2024, 16
Vorinstanzen:
ArbG Braunschweig, vom 18.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 358/21
LAG Niedersachsen, vom 28.08.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Sa 678/22

Stützung einer Nichtzulassungsbeschwerde auf eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter; Absoluter Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts

BAG, Beschluss vom 25.01.2024 - Aktenzeichen 10 AZN 677/23

DRsp Nr. 2024/2065

Stützung einer Nichtzulassungsbeschwerde auf eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter; Absoluter Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts

Orientierungssätze: 1. Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann auf eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und insoweit auf einen absoluten Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1 ArbGG iVm. § 547 Nr. 1 ZPO) gestützt werden. Nicht jeder Verstoß gegen einfachgesetzliche Vorschriften oder die Bestimmungen eines Geschäftsverteilungsplans ("error in procedendo") führt jedoch zu einem verfassungswidrigen Entzug des gesetzlichen Richters. Vielmehr ist dies nur der Fall, wenn das Verhalten des Gerichts von willkürlichen Erwägungen geprägt ist oder nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (Rn. 6 ff.).