LAG Niedersachsen, vom 09.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Sa 176/21
ArbG Celle, vom 20.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 214/20
Stufenklage gem. § 254 ZPOAuskunftsanspruch nach § 242 BGB im ZivilprozessArbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz als AnspruchsgrundlageGestaffelte Darlegungs- und Beweislast bei behaupteten Verstößen gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz
BAG, Urteil vom 12.10.2022 - Aktenzeichen 5 AZR 135/22
DRsp Nr. 2023/2048
Stufenklage gem. § 254ZPOAuskunftsanspruch nach § 242BGB im ZivilprozessArbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz als AnspruchsgrundlageGestaffelte Darlegungs- und Beweislast bei behaupteten Verstößen gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz
Orientierungssätze:1. Obwohl es für die Parteien eines Rechtsstreits grundsätzlich keine allgemeine prozessuale Pflicht zur Auskunftserteilung gibt, kommt unter bestimmten Voraussetzungen ein auf § 242BGB gestützter materiell-rechtlicher Auskunftsanspruch in Betracht. Zwischen den Parteien muss hierzu eine besondere rechtliche Beziehung bestehen und im vertraglichen Bereich muss die Existenz eines Leistungsanspruchs des Auskunftsfordernden gegen den Anspruchsgegner zumindest wahrscheinlich sein. Weiter muss der Auskunftsfordernde entschuldbar in Unkenntnis über Bestehen und Umfang seiner Rechte sein und dem Anspruchsgegner die Auskunftserteilung zumutbar. Durch die Zuerkennung des Auskunftsanspruchs dürfen schließlich die allgemeinen Beweisgrundsätze nicht unterlaufen werden (Rn. 23).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.