LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 12.12.2003
L 8 AL 4897/02
Normen:
SGB III § 119 Abs. 2 § 125 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 28.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 AL 03125/01

Subjektive Verfügbarkeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2003 - Aktenzeichen L 8 AL 4897/02

DRsp Nr. 2006/24168

Subjektive Verfügbarkeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld

Einem Arbeitslosen kann nicht unter Berufung auf eine arbeitsamtsärztliche Äußerung entgegengehalten werden, er sei nicht subjektiv verfügbar, wenn er sich während der Laufzeit eines Rentenverfahrens zur Feststellung von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit darauf beruft, aus gesundheitlichen Gründen gehindert zu sein, mehr als kurzzeitig zu arbeiten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB III § 119 Abs. 2 § 125 Abs. 1 ;
Vorinstanz: SG Stuttgart, vom 28.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 AL 03125/01