SG Stuttgart, vom 28.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 AL 03125/01
Subjektive Verfügbarkeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2003 - Aktenzeichen L 8 AL 4897/02
DRsp Nr. 2006/24168
Subjektive Verfügbarkeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
Einem Arbeitslosen kann nicht unter Berufung auf eine arbeitsamtsärztliche Äußerung entgegengehalten werden, er sei nicht subjektiv verfügbar, wenn er sich während der Laufzeit eines Rentenverfahrens zur Feststellung von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit darauf beruft, aus gesundheitlichen Gründen gehindert zu sein, mehr als kurzzeitig zu arbeiten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]