1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 23. August 2016 - 2 Sa 109/16 - wird zurückgewiesen.
2. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 23. August 2016 - 2 Sa 109/16 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 24. Februar 2016 -
3. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 24. Februar 2016 -
4. Von den erstinstanzlichen Kosten haben der Kläger 90 % und die Beklagte 10 % zu tragen. Die Kosten der Berufung und der Revision hat der Kläger zu tragen.
Von Rechts wegen!
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|