1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Juli 2011 -
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Hinweise des Senats:
Parallelentscheidung zu führender Sache - 6 AZR 480/11 -
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