ArbG Wiesbaden, vom 19.07.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1839/92
Tarifgeltung: Arbeiten, die dem Zweck der Entfeuchtung von Bauwerken dienen
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.08.1995 - Aktenzeichen 16 Sa 1460/94
DRsp Nr. 2001/15004
Tarifgeltung: Arbeiten, die dem Zweck der Entfeuchtung von Bauwerken dienen
Ein Betrieb, bei dem die zeitlich überwiegende Arbeitsleistung der Arbeitnehmer darin besteht, an Dritte vermietete Kondenstrocknungsgeräte zur Austrocknung von Gebäuden nach Wasserschäden aufzustellen und anzuschließen, ohne dass gleichzeitig Eingriffe in die Bausubstanz erfolgen, ist kein Baubetrieb im Sinne der für allgemeinverbindlich erklärten Bautarifverträge.