LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 07.08.1995
16 Sa 1460/94
Normen:
TVG § 1 ;
Fundstellen:
ARST 1996, 70
BB 1996, 327
NZA-RR 1996, 259
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 19.07.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1839/92

Tarifgeltung: Arbeiten, die dem Zweck der Entfeuchtung von Bauwerken dienen

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.08.1995 - Aktenzeichen 16 Sa 1460/94

DRsp Nr. 2001/15004

Tarifgeltung: Arbeiten, die dem Zweck der Entfeuchtung von Bauwerken dienen

Ein Betrieb, bei dem die zeitlich überwiegende Arbeitsleistung der Arbeitnehmer darin besteht, an Dritte vermietete Kondenstrocknungsgeräte zur Austrocknung von Gebäuden nach Wasserschäden aufzustellen und anzuschließen, ohne dass gleichzeitig Eingriffe in die Bausubstanz erfolgen, ist kein Baubetrieb im Sinne der für allgemeinverbindlich erklärten Bautarifverträge.

Normenkette:

TVG § 1 ;
Vorinstanz: ArbG Wiesbaden, vom 19.07.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1839/92
Fundstellen
ARST 1996, 70
BB 1996, 327
NZA-RR 1996, 259