BAG - Urteil vom 30.01.1997
6 AZR 768/95
Normen:
BAT § 1 Abs. 1 ; BAT-O § 1 Abs. 1 ;
Fundstellen:
ZTR 1998, 28
Vorinstanzen:
LAG Berlin, vom 15.09.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Sa 53/95
ArbG Berlin, vom 22.02.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 22 Ca 34189/94

Tarifgeltung: BAT oder BAT-O

BAG, Urteil vom 30.01.1997 - Aktenzeichen 6 AZR 768/95

DRsp Nr. 2002/7577

Tarifgeltung: BAT oder BAT-O

Es stellt keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar, wenn auf Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern, die im Ostteil Berlins begründet wurden, nach vorübergehendem Einsatz im Westteil Berlins nach Verlagerung der Dienststelle in den Ostteil wieder der BAT-O angewendet wird, während auf Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern derselben Dienststelle, die im Westteil Berlins eingestellt wurden, weiterhin der BAT angewendet wird.

Normenkette:

BAT § 1 Abs. 1 ; BAT-O § 1 Abs. 1 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob auf das Arbeitsverhältnis der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) oder der Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - vom 10. Dezember 1990 (BAT-O) anzuwenden ist.