LAG Berlin - Urteil vom 25.01.1994
8 Sa 92/94
Normen:
BAT; BAT-O;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 17.05.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 85 Ca 36336/98

Tarifgeltung: BAT oder BAT-O bei Umsetzung aus dem Beitrittsgebiet nach Berlin-West

LAG Berlin, Urteil vom 25.01.1994 - Aktenzeichen 8 Sa 92/94

DRsp Nr. 2001/12084

Tarifgeltung: BAT oder BAT-O bei Umsetzung aus dem Beitrittsgebiet nach Berlin-West

1. Wird ein Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis dem BAT-O unterliegt, innerhalb einer zentralen Einrichtung des Landes (hier: Statistischen Landesamt) von seinem östlichen Arbeitsplatz in das Hauptgebäude im Westteil der Stadt umgesetzt und dort längere Zeit mit gesamtberliner Aufgaben beschäftigt, so findet auf sein Arbeitsverhältnis der BAT Anwendung (im Anschluss an BAG DRsp-ROM Nr. 1995/3360 -).2. Hierzu ändert sich auch nichts, wenn die zentrale Einrichtung, die wegen des Zuwachses von Aufgaben und Personal ein größeres Gebäude benötigt, nach einer Ausbauzeit von rund 3 Jahren ein für sie hergerichtetes Gebäude im Ostteil der Stadt bezieht.3. Die Tatsache, daß dieser Umzug schon im Zeitpunkt der Umsetzung des Arbeitnehmers aus dem Ostteil geplant war, macht seinen Einsatz im Geltungsbereich das BAT nicht zu einem vorübergehenden.

Normenkette:

BAT; BAT-O;

Tatbestand:

Die beiderseits tarifgebundenen Parteien streiten darüber, ob auf ihr Arbeitsverhältnis der BAT oder der BAT-O Anwendung findet.