1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. Februar 2021 - 10 Sa 426/20 - teilweise unter Zurückweisung der Revision im Übrigen aufgehoben.
2. Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 5. Februar 2020 - 2 Ca 268/19 - auf die Berufung des Klägers abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
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