BAG - Urteil vom 21.02.2024
10 AZR 161/21
Normen:
MTV § 5 Nr. 1 Buchst. c, Nr. 2 Buchst. b, c;
Vorinstanzen:
ArbG Oldenburg, vom 05.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 319/19
LAG Niedersachsen, vom 23.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Sa 420/20

Zahlungsanspruch eines Arbeitnehmers auf einen höheren tariflichen Nachtarbeitszuschlag für die während der Nachtschichten geleisteten Arbeitsstunden

BAG, Urteil vom 21.02.2024 - Aktenzeichen 10 AZR 161/21

DRsp Nr. 2024/5030

Zahlungsanspruch eines Arbeitnehmers auf einen höheren tariflichen Nachtarbeitszuschlag für die während der Nachtschichten geleisteten Arbeitsstunden

Tenor

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. Februar 2021 - 10 Sa 420/20 - teilweise unter Zurückweisung der Revision im Übrigen aufgehoben.

2. Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 5. Februar 2020 - 2 Ca 319/19 - auf die Berufung des Klägers abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

221,34 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Januar 2019,

141,83 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Februar 2019,

272,03 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. März 2019,

216,60 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. April 2019,

144,40 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Mai 2019 und

187,36 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2019 zu zahlen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Normenkette:

MTV § 5 Nr. 1 Buchst. c, Nr. 2 Buchst. b, c;

Tatbestand

1. 2. 3. 4. 5. 6.