1. Die Klägerin ist ein Kaufhausunternehmen und betreibt u.a. in Berlin eine Reihe von Kaufhäusern. Sie ist Mitglied des Gesamtverbandes des Einzelhandels e.V. in Berlin. Zwischen diesem, dem Fachverband Deutscher Eisenwaren- und Hausrathändler e.V., Berlin, und der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen im DGB, Landesbezirk Berlin, ist am 2. April 1985 der "Manteltarifvertrag für den Berliner Einzelhandel" (im folgenden nur
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