LAG Nürnberg - Urteil vom 09.01.2019
4 Sa 152/18
Normen:
Rahmenentgelttarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben des bayerischen Groß- und Außenhandels vom 12.02.2015 (RETV) § 4;
Vorinstanzen:
ArbG Nürnberg, vom 19.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 5739/16

Tarifliche Regelung für höhere Anforderungen als das Qualifikationsniveau einer dreijährigen AusbildungTatsächlich ausgeübte Tätigkeiten als Maßstab für die Einordnung in ein tarifliches Eingruppierungssystem

LAG Nürnberg, Urteil vom 09.01.2019 - Aktenzeichen 4 Sa 152/18

DRsp Nr. 2019/9336

Tarifliche Regelung für höhere Anforderungen als das Qualifikationsniveau einer dreijährigen Ausbildung Tatsächlich ausgeübte Tätigkeiten als Maßstab für die Einordnung in ein tarifliches Eingruppierungssystem

1. Der insoweit darlegungspflichtige Kläger hat auch in der Berufungsinstanz keine konkreten Tatsachen dafür vorgetragen, dass er bei der Beklagten auf einer Stelle eingesetzt ist, die höhere Anforderungen stellt, als das in der Vergütungsgruppe QF geforderte "Qualifikationsniveau einer dreijährigen Berufsausbildung". Dies betrifft Stellen, "die Kenntnisse und Fähigkeiten zu allen Produkten, Methoden und Verfahren erfordern, die in diesem Berufsfeld gängige Praxis sind".