Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 09.06.2010 - 3 Ca 623 c/10 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger als Gewerkschaftsmitglied einen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung für 2009 nach Maßgabe eines Firmentarifvertrages hat und in diesem Zusammenhang um die Auslegung dieses Tarifvertrages.
Der Kläger trat als Mitglied der Gewerkschaft ver.di am 07.04.2008 in ein Beschäftigungsverhältnis zur Beklagten ein. Er ist als Mitarbeiter im Archiv tätig.
Rechtsvorgängerin der Beklagten war die D... S... GmbH. Sie gehörte, wie heute die Beklagte, zum Konzern der D... H... AG.
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