1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. August 2011 - 18 Sa 97/11 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Hinweise des Senats:
(Teilweise) Parallelentscheidung zu führender Sache - 10 AZR 863/11 -
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