Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 11.02.2016, Az:
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob dem Kläger in seinem Arbeitsverhältnis bei den US-Stationierungsstreitkräften tariflicher Zusatzurlaub für Schwerbehinderte zusteht.
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