1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 23. November 2011 - 2(1) Sa 79/11 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über tarifliche Entgeltansprüche der Klägerin.
Die Klägerin ist Mitglied der Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und seit dem 6. November 2002 bei der Beklagten, die nicht kraft Verbandsmitgliedschaft tarifgebunden ist, zu einem Stundenlohn von 7,87 Euro brutto beschäftigt.
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