BAG - Urteil vom 08.10.1975
4 AZR 432/74
Normen:
BRTV-Bau § 1 ; TVG § 1 § 4 ;
Fundstellen:
AP Nr. 25 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau
EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 20
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 24.10.1973 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 769/73
LAG Frankfurt/Main, vom 21.05.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 844/73

Tarifverträge: Anwendungsbereich, Selbständige baugewerbliche Betriebsabteilung eines Betriebes der Energiegewinnung

BAG, Urteil vom 08.10.1975 - Aktenzeichen 4 AZR 432/74

DRsp Nr. 2007/24646

Tarifverträge: Anwendungsbereich, Selbständige baugewerbliche Betriebsabteilung eines Betriebes der Energiegewinnung

»1. Eine selbständige baugewerbliche Betriebsabteilung eines Betriebes der Energiegewinnung wird vom fachlichen Geltungsbereich der baugewerblichen Tarifverträge (Tarifvertrag über das Verfahren für den Urlaub, den Lohnausgleich und die Zusatzversorgung im Baugewerbe vom 12. November 1969 in der Fassung vom 20. Oktober 1971 und BRTV-Bau 1971) erfaßt. Sie fällt jedoch nicht unter den fachlichen Geltungsbereich des Arbeiter-Manteltarifvertrages für die Erdöl- und Erdgas-Rohr- und -Gewinnungsbetriebe vom 14. Mai 1971. Daher liegt insoweit eine Tarifkonkurrenz nicht vor. 2. Der Begriff der "selbständigen Betriebsabteilung" im BRTV-Bau 1971 deckt sich mit dem entsprechenden allgemeinen arbeitsrechtlichen Begriff.«

Normenkette:

BRTV-Bau § 1 ; TVG § 1 § 4 ;

Hinweise: