Mit ihrer Klage verlangt die Klägerin, welche aufgrund schriftlichen Arbeitsvertrages als Verkäuferin im Einzelhandelsbetrieb der Beklagten tätig ist, die Zahlung einer Weihnachtsgratifikation für das Jahr 2004.
Diesen Anspruch stützt die Klägerin zum einen auf die im Arbeitsvertrag getroffene Regelung und vertritt hierzu den Standpunkt, die verwendete Formulierung
"Diese Gratifikation ist eine jederzeit widerrufliche freiwillige Leistung, aus der ein Anspruch nicht hergeleitet werden kann."
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|