Die Klägerin ist als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes nach näherer tariflicher Maßgabe die Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes. Als solche nimmt sie die Beklagte auf Auskunftserteilung für die Monate Dezember 1982 bis August 1987 in Anspruch.
Als Gegenstand des Unternehmens der Beklagten ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln "der Verkauf und die Verarbeitung von Baustahl sowie die Übernahme der persönlichen Haftung in einer noch zu gründenden Kommanditgesellschaft" eingetragen. Die Beklagte ist Mitglied der Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft.
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