ArbG Berlin, vom 31.07.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 86 Ca 6912/92
Tarifvertrag: räumlicher Geltungsbereich - BAT - BAT-O
LAG Berlin, Urteil vom 11.02.1993 - Aktenzeichen 14 Sa 129/92
DRsp Nr. 2002/8070
Tarifvertrag: räumlicher Geltungsbereich - BAT - BAT-O
Auch wenn die Dienststelle ihren Sitz im Westteil Berlins hat gilt für ein Arbeitsverhältnis, das in dem in Art. 3EinigungsV genannten Gebiet begründet worden ist und im Ostteil Berlins ausgeführt wird, BAT-O und nicht der BAT.
Normenkette:
BAT-O § 1 Abs. 1 ; EinigungsV Art. 3 ;
Vorinstanz: ArbG Berlin, vom 31.07.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 86 Ca 6912/92