ArbG Berlin, vom 02.10.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 81 Ca 27515/91
Tarifvertrag: Wirksamkeit
LAG Berlin, Urteil vom 10.06.1993 - Aktenzeichen 14 Sa 139/92
DRsp Nr. 2002/8059
Tarifvertrag: Wirksamkeit
1. Die Tarifautonomie galt seit dem 17. Juni. 1990 auf dem Gebiet der DDR gemäß Art. 4 VerfassungsgrundsätzeG der DDR mit Verfassungsrang.2. Ein zwischen dem 1. Juli und 2. Oktober 1990 abgeschlossener Tarifvertrag für den Bereich des Ministeriums des Innern der DDR bedurfte zu seiner Wirksamkeit nicht der Einwilligung des Ministers für Finanzen.3. § 38 Abs. 1 Satz 1 des am 1.07.90 in Kraft getretenen Gesetzes über die Haushaltsordnung der Republik, der diese Einwilligung vorsieht, enthält insoweit kein konstitutives Wirksamkeitserfordernis, sondern entfaltet Wirksamkeit nur im organschaftlichen Rechtskreis wie die wortgleiche Regelung in § 40 Abs. 1Bundeshaushaltsordnung.