LAG München - Urteil vom 26.01.2017
3 Sa 638/16
Normen:
TV-Altersversorgung PSD-Banken § 2 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Regensburg, vom 01.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 2946/15

Tarifvertragliche Regelung zur Verrentung eines VersorgungsguthabensUnbegründete Klage eines Anlageberaters bei unzureichenden Darlegungen zur eigenen wirtschaftlichen Bedürftigkeit im Hinblick auf die arbeitgeberseitige Auszahlungsentscheidung

LAG München, Urteil vom 26.01.2017 - Aktenzeichen 3 Sa 638/16

DRsp Nr. 2017/6648

Tarifvertragliche Regelung zur Verrentung eines Versorgungsguthabens Unbegründete Klage eines Anlageberaters bei unzureichenden Darlegungen zur eigenen wirtschaftlichen Bedürftigkeit im Hinblick auf die arbeitgeberseitige Auszahlungsentscheidung

1. Die Arbeitgeberin wahrt nicht billiges Ermessen i.S.d. § 315 Abs. 1 BGB, wenn sie sich aus wirtschaftlichen Gründen generell gegen die tariflich vorgesehene Möglichkeit entscheidet, dem einzelnen Arbeitnehmer die Verrentung seines Versorgungsguthabens anzubieten. 2. Es liegen erhebliche wirtschaftliche Gründe zu Gunsten der Arbeitgeberin in Bezug auf die Auszahlungsvarianten in der betrieblichen Altersversorgung vor, wenn die Verrentung des Versorgungsguthabens die Leistung als Einmalkapital um fast 40 % übersteigt.