Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 16. Mai 2017 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen. Von den Kosten des Verfahrens erster Instanz hat der Kläger 43 % und die Beklagte 57 % zu tragen.
Ausgenommen von dieser Kostenentscheidung sind die Kosten, welche auf die Säumnis des Klägers im Termin vor dem Arbeitsgericht am 15. November 2016 zurückgehen.
Diese Kosten hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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