LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 22.06.2017
10 Sa 1329/16
Normen:
SokaSiG § 7; SokaSiG § 10;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 30.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 65 Ca 80149/16

Teilnahme eines Rohrleitungsarbeiten bei der Errichtung und Instandhaltung von Kraftwerken und Industrieanlagen ausführenden Unternehmens am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.06.2017 - Aktenzeichen 10 Sa 1329/16

DRsp Nr. 2018/17601

Teilnahme eines Rohrleitungsarbeiten bei der Errichtung und Instandhaltung von Kraftwerken und Industrieanlagen ausführenden Unternehmens am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

Rohrleitungsarbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung und Instandhaltung von Kraftwerken und Industrieanlagen sind nicht baulich geprägt. Sie unterfallen dem Bereich der Metall- und Elektroindustrie. Die Sozialkassentarifverträge im Baugewerbe finden keine Anwendung.

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 30. Juni 2016 - 65 Ca 80149/16 abgeändert und die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

III. Der Gebührenwert des Berufungsverfahrens wird auf 262.069,00 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SokaSiG § 7; SokaSiG § 10;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Sozialkassenbeiträge in Höhe von 262.069,00 EUR für die Zeit vom Dezember 2010 bis Juni 2015.