Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.01.2013,
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Im Berufungsverfahren streiten die Parteien noch über einen von der Beklagten erstinstanzlich im Wege der Widerklage geltend gemachten Schadensersatzanspruch.
Der am 10.08.1981 geborene, verheiratete Kläger, der einem Kind zum Unterhalt verpflichtet ist, war seit dem 01.06.2010 bei der Beklagten, die das Energiehandelsunternehmen für Strom, Gas, Kohle, Öl und Emmissionszertifikate im E.P.-Konzern ist, als Senior Power Trader (Stromhändler) beschäftigt. Sein jährliches Basisgehalt betrug zuletzt 96.900,00 € brutto zuzüglich eines ungedeckelten Händlerbonus auf der Grundlage der EET Trader Bonus Policy.
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