LAG Frankfurt/Main, vom 07.05.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 5 TaBV 37/73
Tendenzbetriebe: Arten - Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Bildung von Wirtschaftsausschüssen
BAG, Beschluß vom 14.11.1975 - Aktenzeichen 1 ABR 107/74
DRsp Nr. 2007/24625
Tendenzbetriebe: Arten - Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Bildung von Wirtschaftsausschüssen
1. Es ist möglich, andererseits aber nicht erforderlich, daß ein Tendenzunternehmen mehreren der in § 118 Abs. 1 Nr. 1BetrVG genannten Bestimmungen dient (im Anschluß an BAGE 22, 360 = AP Nr. 13 zu § 81BetrVG).2. Nicht die persönliche Einstellung des Unternehmers, sondern der Unternehmenszweck ist für die Tendenzeigenschaft entscheidend (BAG a.a.O.).3. Tendenzschutz genießen nicht nur Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, sondern auch Buchverlage.4. § 118 Abs. 1BetrVG, insbesondere der Ausschluß der Bildung eines Wirtschaftsausschusses in Tendenzunternehmen, widerspricht weder Art. 3 Abs. 1 noch Art. 20 Abs. 1GG.