Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 16.10.2018, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits 1. und 2. Instanz zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der zu vollstreckenden Forderung abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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