LAG Köln, vom 17.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Sa 707/15
ArbG Köln, vom 15.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 5420/14
Transparenzgebot und Bestimmtheitsgebot bei der Inhaltskontrolle Allgemeiner GeschäftsbedingungenUnwirksamkeit widersprüchlicher Klauseln als Folge des Transparenzgebots bei Allgemeinen GeschäftsbedingungenVoraussetzungen der ergänzenden VertragsauslegungUnangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers bei Verstoß des Arbeitgebers gegen Treu und Glauben zur Durchsetzung eigener Interessen
BAG, Urteil vom 24.08.2017 - Aktenzeichen 8 AZR 378/16
DRsp Nr. 2017/17692
Transparenzgebot und Bestimmtheitsgebot bei der Inhaltskontrolle Allgemeiner GeschäftsbedingungenUnwirksamkeit widersprüchlicher Klauseln als Folge des Transparenzgebots bei Allgemeinen GeschäftsbedingungenVoraussetzungen der ergänzenden VertragsauslegungUnangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers bei Verstoß des Arbeitgebers gegen Treu und Glauben zur Durchsetzung eigener Interessen
Orientierungssätze:1. Sind Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Höhe einer Vertragsstrafe nicht hinreichend transparent iSv. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und deshalb nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, führt dies nach § 306 Abs. 1BGB zum Fortfall der Klauseln unter Aufrechterhaltung des Vertrages im Übrigen. Eine Lückenfüllung im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung kommt in einem solchen Fall grundsätzlich nicht in Betracht.
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