KG - Urteil vom 31.01.2017
6 U 30/16
Normen:
VVG § 5a a.F.; BGB § 242;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 28.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 168/15

Treuwidrigkeit des Widerspruchs gegen das Zustandekommen von sechs sukzessive abgeschlossenen Rentenversicherungsverträgen

KG, Urteil vom 31.01.2017 - Aktenzeichen 6 U 30/16

DRsp Nr. 2017/5831

Treuwidrigkeit des Widerspruchs gegen das Zustandekommen von sechs sukzessive abgeschlossenen Rentenversicherungsverträgen

Der Widerspruch gegen das Zustandekommen von sechs sukzessive abgeschlossenen Rentenversicherungsverträgen gemäß § 5 a VVG a. F. nach Ablauf von über zehn Jahren verstößt trotz fehlerhafter Widerspruchsbelehrung gegen Treu und Glauben, weil der Versicherungsnehmer den Bestand der Verträge zur Absicherung eines später aufgenommenen Immobiliendarlehens genutzt hat, die Verträge der Absicherung seiner beruflich selbständigen Tätigkeit dienten und er durch die sukzessive Erweiterung seines Versicherungsschutzes zu erkennen gegeben hat, an den jeweils zuvor geschlossenen Verträgen festhalten zu wollen.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 28.1.2016 - 23 O 168/15 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages leistet.

Normenkette:

VVG § 5a a.F.; BGB § 242;

Gründe:

I.