LAG Schleswig-Holstein, vom 05.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 28/15
ArbG Neumünster, vom 13.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 531 a/14
Übergang des Vermögens als Gesamtrechtsnachfolge nach Registereintragung der Spaltung auf den übernehmenden RechtsträgerZustimmung des Arbeitnehmers zum Übergang seines Arbeitsverhältnisses bei Aufspaltung des bisherigen BetriebesBegrenzte Überprüfbarkeit der Zuordnung der Arbeitnehmer nach Aufspaltung eines Betriebes zu einzelnen Betriebsteilen
BAG, Urteil vom 19.10.2017 - Aktenzeichen 8 AZR 63/16
DRsp Nr. 2018/2555
Übergang des Vermögens als Gesamtrechtsnachfolge nach Registereintragung der Spaltung auf den übernehmenden RechtsträgerZustimmung des Arbeitnehmers zum Übergang seines Arbeitsverhältnisses bei Aufspaltung des bisherigen BetriebesBegrenzte Überprüfbarkeit der Zuordnung der Arbeitnehmer nach Aufspaltung eines Betriebes zu einzelnen Betriebsteilen
1. Nach § 131 Abs. 1 Nr. 1UmwG bewirkt die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers, dass das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers entsprechend der im Spaltungs- und Übernahmevertrag vorgesehenen Aufteilung jeweils als Gesamtheit auf die übernehmenden Rechtsträger übergeht. Die Vorschrift ordnet eine (partielle) Gesamtrechtsnachfolge an.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.