OVG Saarland - Beschluss vom 05.04.2018
2 B 136/18
Normen:
KSVG § 19 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 29.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 L 349/18

Überlassung der gemeindlichen Einrichtung zur Durchführung einer politischen Vortragsveranstaltung mit musikalischem Rahmenprogramm

OVG Saarland, Beschluss vom 05.04.2018 - Aktenzeichen 2 B 136/18

DRsp Nr. 2018/5486

Überlassung der gemeindlichen Einrichtung zur Durchführung einer politischen Vortragsveranstaltung mit musikalischem Rahmenprogramm

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29. März 2018 - 3 L 349/18 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

KSVG § 19 Abs. 1;

Gründe

Die gemäß den §§ 146, 147 VwGO statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29.3.2018 - 3 L 349/18 - ist unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat den Antragsgegner zu Recht im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller das S-haus in A-Stadt am 6.4.2018 zur Durchführung einer politischen Vortragsveranstaltung mit musikalischem Rahmenprogramm in der Zeit von 18.00 - 21.00 Uhr mit der Maßgabe, dass der Antragsteller dem Antragsgegner die dabei zu spielenden Lieder vorab vorlegt, zu überlassen.