Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29. März 2018 -
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Die gemäß den §§ 146, 147 VwGO statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29.3.2018 -
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