1. Die Beschwerde der Schwerbehindertenvertretung (Beteiligte zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Schwerin vom 16.03.2017 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Schwerbehindertenvertretung ein Mobiltelefon mit Internetzugang zur Verfügung zu stellen ist.
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