Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein vom 18. Februar 2016 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
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Der blinde und als Schwerbehinderter mit einem Grad der Behinderung von 100 anerkannte Kläger begehrt die Übernahme der Kosten einer Arbeitsassistenz.
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