OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 31.07.2017
6 A 1189/16
Normen:
LBG NRW a.F. § 15a Abs. 1; LBG NRW § 14 Abs. 3; AGG § 1; AGG § 10 S. 1; LBG NRW § 14 Abs. 10 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 6213/15

Übernahme eines Lehrers in das Beamtenverhältnis i.R.e. Antrags auf Zulassung der Berufung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.07.2017 - Aktenzeichen 6 A 1189/16

DRsp Nr. 2017/11092

Übernahme eines Lehrers in das Beamtenverhältnis i.R.e. Antrags auf Zulassung der Berufung

Erfolgsloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Lehrers, der seine Übernahme in das Beamtenverhältnis begehrt.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 30.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

LBG NRW a.F. § 15a Abs. 1; LBG NRW § 14 Abs. 3; AGG § 1; AGG § 10 S. 1; LBG NRW § 14 Abs. 10 S. 1 Nr. 1;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.

I. Aus den im Zulassungsverfahren dargelegten Gründen ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.

1. Dies gilt zunächst für die Annahme des Verwaltungsgerichts, der Kläger habe keinen Anspruch auf Rücknahme des Ablehnungsbescheids der Bezirksregierung E. vom 1. Juni 2010 bzw. auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung hierüber und auf erneute Entscheidung über seinen Verbeamtungsantrag vom 27. April 2009.