Dem Kläger wird Wiedereinsetzung in die Fristen zur Einlegung und zur Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 18. Dezember 2018 -
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 18. Dezember 2018 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht Niedersachsen- Bremen zurückverwiesen.
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Die Beteiligten streiten über die Übernahme von Kosten für eine Mitgliedschaft bzw für verschiedene Trainingsmaßnahmen in einem Fitnessstudio, für eine Rezeptur wegen einer Neurodermitiserkrankung und für ein Magnesiumpräparat sowie über die Bescheidung von Anträgen für ein sequenzielles Gerätetraining und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Das
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