OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 14.07.2017
12 A 1527/16
Normen:
SGB VIII § 35a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 -2; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VG Minden, - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 88/16

Übernahme von Privatschulkosten im Wege der Eingliederungshilfe als geeignete und notwendige Hilfemaßnahme

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.07.2017 - Aktenzeichen 12 A 1527/16

DRsp Nr. 2017/16662

Übernahme von Privatschulkosten im Wege der Eingliederungshilfe als geeignete und notwendige Hilfemaßnahme

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.

Normenkette:

SGB VIII § 35a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 -2; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe

Der zulässige Antrag ist unbegründet.

Eine Zulassung der Berufung kommt nach § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO in Betracht, wenn ein Zulassungsgrund gemäß § 124 Abs. 2 VwGO innerhalb der in § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO genannten Frist dargelegt worden ist und vorliegt. Dies ist hier nicht der Fall. Das mit Schriftsatz vom 10. August 2016 fristgemäß angebrachte Zulassungsvorbringen rechtfertigt eine Zulassung der Berufung nicht. Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist nicht hinreichend dargelegt und liegt nicht vor.