Überprüfung zweifelhafter Krankenhausrechnungen durch die Krankenkasse
SG Leipzig, Urteil vom 26.01.2006 - Aktenzeichen S 8 KR 539/04
DRsp Nr. 2007/20849
Überprüfung zweifelhafter Krankenhausrechnungen durch die Krankenkasse
Hat die Krankenkasse Zweifel an einer Krankenhausrechnung in rechnerischer und sachlicher Hinsicht, so genügt die bloße Konsultation eines eigenen Beratungsarztes zur Wahrnehmung des Überprüfungsrechtes nicht. Sie ist in diesem Fall zur Einschaltung des MDK rechtlich verpflichtet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]