LSG Thüringen - Beschluss vom 29.11.2005
L 6 SF 738/05
Normen:
JVEG § 4 Abs. 1 § 4 Abs. 7 S. 2 ; ZPO § 348 Abs. 3 § 526 Abs. 3 ;

Übertragung des Verfahrens wegen grundsätzlicher Bedeutung, Erforderlichkeit einer Anhörung und eines Beschlusses

LSG Thüringen, Beschluss vom 29.11.2005 - Aktenzeichen L 6 SF 738/05

DRsp Nr. 2008/9116

Übertragung des Verfahrens wegen grundsätzlicher Bedeutung, Erforderlichkeit einer Anhörung und eines Beschlusses

Ist ein Verfahrens wegen besonderer Schwierigkeiten tatsächlicher Art oder wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 4 Abs. 7 S. 2 JVEG auf den Senat zu übertragen, ist eine Anhörung erforderlich und die Beschlussform zu wählen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

JVEG § 4 Abs. 1 § 4 Abs. 7 S. 2 ; ZPO § 348 Abs. 3 § 526 Abs. 3 ;