Übertragung des Verfahrens wegen grundsätzlicher Bedeutung, Erforderlichkeit einer Anhörung und eines Beschlusses
LSG Thüringen, Beschluss vom 29.11.2005 - Aktenzeichen L 6 SF 738/05
DRsp Nr. 2008/9116
Übertragung des Verfahrens wegen grundsätzlicher Bedeutung, Erforderlichkeit einer Anhörung und eines Beschlusses
Ist ein Verfahrens wegen besonderer Schwierigkeiten tatsächlicher Art oder wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 4 Abs. 7 S. 2 JVEG auf den Senat zu übertragen, ist eine Anhörung erforderlich und die Beschlussform zu wählen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]