BVerwG - Urteil vom 20.09.2018
2 C 14.18
Normen:
SGB II § 6a Abs. 7 S. 1; SGB II § 6c Abs. 4 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 33 Abs. 5; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 27; BBG § 28 Abs. 2;
Vorinstanzen:
OVG Sachsen-Anhalt, vom 12.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 L 9/13

Übertritt eines Beamten aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit in den des Landkreises als kommunaler Träger; Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Statusrechte und Statuspflichten der Beamten der Länder, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts

BVerwG, Urteil vom 20.09.2018 - Aktenzeichen 2 C 14.18

DRsp Nr. 2019/797

Übertritt eines Beamten aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit in den des Landkreises als kommunaler Träger; Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Statusrechte und Statuspflichten der Beamten der Länder, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts

Der Bund besitzt die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz über die Rechtsverhältnisse der im Dienste des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechtes stehenden Personen. Dies schließt die Kompetenz ein, die rechtlichen Folgen des Übertritts der Beamten der Beklagten kraft Gesetzes zu regeln, die nach dem Übertritt - mittelbare - Landesbeamte sind. Dies gilt insbesondere für die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses mit dem kommunalen Träger, für die schriftliche Bestätigung des aufnehmenden Trägers hinsichtlich der Fortsetzung des Beamtenverhältnisses sowie für die Ansprüche der übergetretenen Beamten, wie etwa den Anspruch auf Übertragung eines gleich zu bewertenden Amtes.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 12. November 2013 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Normenkette:

SGB II § 6a Abs. 7 S. 1; SGB II § 6c Abs. 4 S. 1; GG Art. Abs. ;