Auf die Revision des Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision der Klägerin - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 23. Juni 2016 - 7 Sa 129/16 - teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19. August 2015 -
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte der Klägerin künftig einen Übergangszuschuss sowie eine höhere Betriebsrente zu gewähren hat.
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