1. Auf die Berufung der Kläger wird das am 19. Mai 2017 verkündete Urteil der Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) -
Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, den Klägern Schadensersatz dafür zu leisten, dass ihnen der im Feststellung-Tenor des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 18.07.2014 - VG
2. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu 34 % und die Beklagten zu 66 % zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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