LAG Hamm - Urteil vom 06.09.2019
1 Sa 922/19
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn, vom 27.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1374/18

Umfang der Vergütungspflicht hinsichtlich eines Busfahrers

LAG Hamm, Urteil vom 06.09.2019 - Aktenzeichen 1 Sa 922/19

DRsp Nr. 2019/16251

Umfang der Vergütungspflicht hinsichtlich eines Busfahrers

Ein Busfahrer hat Anspruch auf Vergütung der Fahrtzeiten zu auswärtigen Arbeitsstellen, da diese Fahrten zu seinen vertraglichen Hauptleistungspflichten gehören.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 27.02.2019 - 4 Ca 1374/18 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand

Die Parteien streiten - soweit für die Berufung noch von Bedeutung - um Vergütungsansprüche aus dem inzwischen beendeten Arbeitsverhältnis.

Die Klägerin war bei der Beklagten auf der Basis eines schriftlichen Arbeitsvertrages vom 17.08.2017 als Fahrerin in Teilzeit mit einem Stundenlohn von 9,00 € brutto während des Zeitraums vom 30.08.2017 bis zum 13.07.2018 ohne nähere Festlegung der Arbeitszeitdauer beschäftigt. Die Aufgabe der Klägerin bestand im Wesentlichen darin, überwiegend behinderte Kinder und Jugendliche in einem Kleinbus vormittags an vorgegebenen Stellen abzuholen, zu Schulen und Werkstätten zu bringen und nachmittags wieder abzuholen. Die Beklagte rechnete während des bestehenden Arbeitsverhältnisses 515,75 Arbeitsstunden ab und zahlte die sich ergebenden Beträge an die Klägerin aus.

Arbeitsvertraglich hielten die Parteien u.a. fest:

...

§ 4

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