Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck vom 04.08.2016 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen geändert und wie folgt gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.951,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.10.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits in der 1. Instanz trägt die Klägerin 67 %, der Beklagte 33 %. Von den Kosten des Rechtsstreits in der 2. Instanz trägt die Klägerin 61 %, der Beklagte 39 %.
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