Der am 03.04.1952 geborene Kläger ist seit dem 26.01.1979 bei der ein metallverarbeitendes Unternehmen mit ca. 1.677 Mitarbeitern betreibenden Beklagten als angelernter Arbeiter tätig und verdiente zuletzt durchschnittlich 3.585 DM brutto pro Monat. Auf das Arbeitsverhältnis sind kraft beiderseitiger Verbandszugehörigkeit die Tarifverträge der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens anwendbar.
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